Mehrwertsteuer Rückerstattung
Folgend erfährst du, wie du die Mehrwertsteuer Rückerstattung für eine Bestellung von uns erhalten kannst:
Die Originalpapierrechnung muss beim Zoll abgestempelt werden, wenn Du die EU verlässt. Du kannst diese gestempelte Originalrechnung + Kopie deines Reisepasses + deine IBAN-Nummer an uns senden.
Wir bearbeiten die Erstattung dann schnellstmöglich.
Wichtig
- Wir können nur gestempelte Originalrechnung bearbeiten! Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder andere Dokumente dürfen nicht bearbeitet werden.
- Gescannte Dokumente reichen in einigen Fällen ebenfalls nicht.
- Wir raten daher zum Biefversand per Einschreiben.
Die gestempelte Originalrechnung, Kopie deines Reisepasses sowie Angaben zu deiner IBAN bitte an folgende Adresse senden:
KITE BUDDY
Löningstr. 22
27568 Bremerhaven
Deutschland
Voraussetzung für die Erstattung der Mehrwertsteuer
- Rechnungswert inkl. MwSt. beträgt 150 € oder mehr
- deine Bestellung wird innerhalb der EU geliefert
- du kannst nachweisen, dass dein Wohnsitz außerhalb der EU liegt
- deine Rechnungsadresse ist deine Wohnadresse im Ausland
- du exportierst die Produkte selbst außerhalb der EU
- du kannst die Produkte innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf exportieren
- Du sendest uns die Originalpapierrechnung mit Stempel + Kopie des Reisepasses + IBAN-Nummer zu
FAQ's zum Thema Mehrwertsteuer Rückerstattung
Wird mir die gesamte Mehrwertsteuer erstattet?
Ja, wir erstatten dir die gesamte Mehrwertsteuer zurück.
Kann das eine andere Person für mich erledigen?
Nein. Wir brauchen deine Daten (Reisepass etc.) zur Bearbeitung.
Gibt es einen Mindestwert für den einzelnen Kauf?
Der Rechnungswert inkl. MwSt. muss 150 € oder mehr betragen.
Wie schnell müssen die Waren die EU verlassen?
Mehrwertsteuerfrei gekaufte Waren müssen die EU vor Ablauf des dritten Monats verlassen, der auf den Monat folgt, in dem sie gekauft wurden.
Beispiel: Steve lebt in der Schweiz und ist für zwei Wochen in Deutschland im Urlaub. Er kauft die Ware am 10. September. Diese Ware muss das Gebiet der EU spätestens am 31. Dezember verlassen.
Muss ich die Waren mitführen, wenn ich die EU verlasse?
Ja. Du musst die Waren mitführen, wenn du die EU verlässt. Du kannst keine Waren mehrwertsteuerfrei einkaufen, wenn du die Waren aus irgendeinem Grund nicht mitführen kannst oder möchtest, wenn du die EU verlässt. Darüber hinaus musst du die Waren dem Zollbeamten vorzeigen können, der das Erstattungsformular mit dem nötigen Stempel versieht.
Muss ich die EU direkt von dem Land aus verlassen, in dem ich die Waren gekauft habe?
Nein. Du kannst mehrwertsteuerfrei Waren kaufen, auch wenn du noch andere EU-Länder besuchst, bevor du schließlich die Heimreise antrittst, solange du die EU vor Fristablauf verlässt und die Waren bei deiner Ausreise tatsächlich mitführst. Die Formulare müssen an dem Ort abgestempelt werden, an dem du die EU verlässt. Dieser Ort muss nicht unbedingt in dem EU-Land liegen, in dem du die Waren gekauft hast.
Was geschieht, wenn ich keinen Stempel erhalten habe?
Das abgestempelte Erstattungsformular ist die Voraussetzung für eine Mehrwertsteuererstattung.